Was mit Ihren Gesundheitsdaten beim Makler passiert
Bei Gesundheitsfragen zu Berufsunfähigkeit oder Lebensversicherung geben Sie sensible Angaben preis. Wer die lesen darf und wie Sie die Kontrolle behalten.
Frau Meier sitzt vor dem Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitsversicherung und soll Angaben zu einer Rückenoperation vor fünf Jahren machen. Sie fragt uns, bevor sie unterschreibt: Wer bekommt das zu lesen, wo landet das, und kann sie das später rückgängig machen, wenn ihr die Sache nicht mehr geheuer ist. Diese Fragen sind berechtigt, und sie verdienen eine klare Antwort statt eines Verweises auf das Kleingedruckte.
Gesundheitsdaten gehören zu einer besonderen Kategorie personenbezogener Daten. Nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung ist ihre Verarbeitung grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere eng gefasste Ausnahme vor. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum Sie bei einem Antrag aktiv zustimmen müssen, bevor überhaupt jemand diese Angaben verarbeiten darf. Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall, dafür ist die Ausgestaltung je nach Vertrag zu unterschiedlich.
Wir als Makler unterliegen zusätzlich der Schweigepflicht nach Paragraf 203 Strafgesetzbuch. Wer unbefugt weitergibt, was ihm in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut wurde, macht sich strafbar. Das ist kein abstraktes Risiko für uns, sondern der Rahmen, in dem wir arbeiten müssen und auch wollen. Dazu kommt unsere Rolle als Sachwalter Ihrer Interessen nach Paragraf 60 Versicherungsvertragsgesetz: Wir vertreten Sie, nicht den Versicherer, und haften für die Qualität unserer Beratung. Das unterscheidet uns von einem Vertrieb, der am Ende an den Versicherer berichtet.
Ein praktisches Beispiel: Prüft ein Versicherer im Leistungsfall, ob eine Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt, braucht er mitunter eine Auskunft vom behandelnden Arzt. Paragraf 213 VVG regelt, wie das ablaufen muss. Auch hier ist eine Einwilligung nötig, und sie ist sachlich und zeitlich auf den konkreten Fall begrenzt, nicht ein Freibrief für die gesamte Krankenakte. Auch diese Einschätzung ist allgemein gehalten, die genaue Reichweite hängt vom jeweiligen Vertrag ab und sollte im Zweifel geprüft werden.
Wichtig für Frau Meier: Eine Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Was bereits rechtmäßig verarbeitet wurde, lässt sich nicht rückwirkend löschen, aber für die Zukunft können Sie die weitere Nutzung stoppen. Sie bestimmen also nicht nur, ob Sie zustimmen, sondern auch, wie lange diese Zustimmung gilt und wofür genau. Wer Ihnen das Gegenteil erzählt, hat es entweder falsch verstanden oder möchte, dass Sie nicht genauer hinsehen.
Für uns bedeutet das im Alltag: Wir geben nur weiter, was für den jeweiligen Zweck nötig ist, nicht mehr. Das Maklermandat selbst, also unsere Zusammenarbeit mit Ihnen, ist davon zu trennen und nach Paragraf 627 BGB jederzeit kündbar, unabhängig vom laufenden Versicherungsvertrag. Unsere Vergütung läuft in der Regel über die Courtage im Beitrag, die ohnehin anfällt, ob Sie direkt beim Versicherer abschließen oder über uns. Für Sie entsteht dadurch meist kein zusätzlicher Kostenpunkt.
Wenn Sie wissen möchten, welche Daten bei einem konkreten Antrag tatsächlich erhoben werden oder wie Sie eine Einwilligung widerrufen, sprechen Sie uns an. In unserem Bereich zum Datenschutz auf der Website finden Sie die Grundlagen zusammengefasst, und über das Kontaktformular erreichen Sie einen Ansprechpartner mit Namen, nicht nur eine Hotline. Seit 1969 arbeiten wir inhabergeführt von Berlin aus, ohne Strukturvertrieb im Rücken, und genau das macht es einfacher, bei solchen Fragen ehrlich zu antworten.
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