← Magazin
Vorsorge

Mitarbeiter binden mit Gruppenunfall und Betriebskrankenversicherung

Zwei Bausteine, mit denen Betriebe im Wettbewerb um Fachkräfte punkten können, ohne dass jeder Einzelne eine eigene Police abschließen muss.

Ein Malermeister aus Berlin-Spandau erzählte neulich, wie schwer es inzwischen ist, gute Gesellen zu halten. Der Lohn allein entscheidet selten noch, wer bleibt und wer geht. Gefragt sind Extras, die man spürt, ohne dass sie das Gehalt komplizierter machen. Zwei davon tauchen in Beratungsgesprächen immer wieder auf: die Gruppenunfallversicherung und die betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die mit der Arbeit zu tun haben. Der Sturz von der Leiter auf der Baustelle ist abgedeckt, der Sturz beim Skifahren im Winterurlaub nicht. Eine Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke und gilt rund um die Uhr, also auch in der Freizeit. Für den Arbeitgeber ist das ein Argument, das ohne viele Worte einleuchtet: Schutz, der nicht an der Werkstatttür endet.

Der Vorteil eines Gruppenvertrags liegt vor allem in der Kalkulation. Wird eine ganze Belegschaft gemeinsam versichert, lässt sich das Risiko breiter verteilen als bei vielen einzelnen Verträgen, die jeder Mitarbeiter für sich selbst abschließen müsste. Das drückt in der Regel den Beitrag pro Kopf, und oft entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung für den einzelnen Beschäftigten. Wie stark der Effekt im konkreten Betrieb ausfällt, hängt von Branche, Belegschaftsgröße und Risikoprofil ab und lässt sich nur im individuellen Angebot sauber vergleichen.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung geht es weniger um Unfälle als um Zusatzleistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur eingeschränkt zahlt: Zahnersatz, Sehhilfen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, manchmal auch Vorsorgeleistungen. Für den einzelnen Arbeitnehmer wäre eine vergleichbare private Zusatzversicherung oft teurer und mit eigener Gesundheitsprüfung verbunden. Im Kollektiv des Betriebs sieht die Rechnung meist anders aus, und genau das macht die bKV als Gehaltsextra interessant, ganz ohne Nettolohnerhöhung.

Bei der steuerlichen Behandlung lohnt sich Zurückhaltung mit pauschalen Aussagen. Ob eine Leistung als steuerfreier Sachbezug, als pauschal versteuerter Vorteil oder als normale Gehaltsbestandteil behandelt wird, hängt von der genauen Ausgestaltung des Vertrags und der Gehaltsstruktur ab. Das ist eine Einordnung, keine steuerliche Beratung, und sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater oder der Lohnbuchhaltung geprüft werden, bevor ein Modell eingeführt wird.

An dieser Stelle lohnt ein offenes Wort zur eigenen Rolle. Als Makler sind wir nach § 60 VVG Sachwalter unserer Kunden, wir vertreten also Sie und nicht den Versicherer, und haften auch für unsere Beratung. Die Courtage steckt im Beitrag und würde beim Direktabschluss beim Versicherer ebenso anfallen, für Sie als Arbeitgeber ist die Beratung in aller Regel kostenfrei. Das Maklermandat selbst können Sie jederzeit nach § 627 BGB widerrufen, unabhängig vom Versicherungsvertrag, der separat mit eigener Widerrufsfrist von vierzehn beziehungsweise dreißig Tagen nach § 8 VVG läuft.

Wenn Sie prüfen wollen, ob Gruppenunfall oder bKV zu Ihrem Betrieb passen, lohnt ein unverbindlicher Einstieg mit Blick auf Belegschaftsgröße, Branche und Budget. In unserem Bereich für Gewerbekunden finden Sie dazu weitere Hintergründe, und über das Kontaktformular erreichen Sie bei uns immer einen Menschen mit Namen, der sich auch im Schadenfall persönlich kümmert. Als inhabergeführtes Haus seit 1969 mit fester Adresse in Berlin sind wir kein Strukturvertrieb, sondern ein fester Ansprechpartner über die Jahre.

Eine Frage zu diesem Thema?

Wir beraten Sie persönlich und unabhängig — kostenfrei im Erstgespräch.

Kostenfrei beraten