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Kfz-Versicherung: Warum der 30. November wichtiger ist als der Preis

Jedes Jahr ändern sich Typ- und Regionalklassen – und damit oft auch Ihr Beitrag. Was Sie bis zum 30. November wissen sollten, bevor Sie kündigen oder wechseln.

Im Oktober flattern wieder die Schreiben der Kfz-Versicherer ins Haus, und viele Halter reiben sich verwundert die Augen: gleiches Auto, gleicher Fahrer, keine Unfälle – und trotzdem ein höherer Beitrag. Der Grund liegt selten beim Versicherer selbst, sondern in zwei Stellschrauben, die jedes Jahr neu justiert werden: die Typklasse Ihres Fahrzeugmodells und die Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks.

Die Typklasse beschreibt, wie schadenträchtig ein bestimmtes Automodell im Durchschnitt ist, gemessen an Reparaturkosten und Unfallhäufigkeit aller gemeldeten Fahrzeuge dieses Typs. Die Regionalklasse macht dasselbe für den Wohnort, denn in dichtem Stadtverkehr mit vielen Parkschäden sieht die Schadenbilanz anders aus als auf dem Land. Beide Werte werden jährlich neu berechnet und können ein Modell oder eine Region plötzlich teurer oder günstiger machen, unabhängig davon, was der einzelne Fahrer getan oder gelassen hat. Wer in Berlin-Mitte einen Kleinwagen fährt, der gerade in eine ungünstigere Typklasse gerutscht ist, merkt das im Portemonnaie, selbst wenn er nie einen Schaden gemeldet hat.

Genau deshalb lohnt sich jetzt ein Blick auf die Police, und genau deshalb gibt es eine Frist, die für den Jahreswechsel zählt: Wer zum 1. Januar wechseln möchte, muss in der Regel bis zum 30. November kündigen. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob sich Typ- oder Regionalklasse verändert haben oder nicht – sie ist einfach der reguläre Kündigungstermin der meisten Kfz-Verträge. Das ist eine allgemeine Einordnung, die konkrete Frist in Ihrem Vertrag sollte im Einzelfall geprüft werden, etwa anhand des Versicherungsscheins.

Hat der Versicherer den Beitrag erhöht, etwa weil sich Ihre Typklasse verschlechtert hat, steht Ihnen zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu: Sie können dann binnen eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung kündigen, auch außerhalb der sonst üblichen Fristen. Das ist wichtig zu wissen, weil viele Halter die Erhöhung einfach hinnehmen, ohne zu merken, dass ihnen hier eine zweite Tür offensteht. Auch dies ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall, zeigt aber, dass eine Beitragserhöhung nicht automatisch bedeutet, bis zum nächsten regulären Termin gebunden zu sein.

Billiger ist dabei nicht automatisch besser. Ein Wechsel allein wegen eines niedrigeren Beitrags kann teuer werden, wenn im neuen Vertrag der Schutzbrief fehlt, die Rückstufung im Schadenfall ungünstiger geregelt ist oder die Werkstattbindung Sie zwingt, weite Wege zu fahren. Gerade bei E-Autos oder Fahrzeugen mit Assistenzsystemen lohnt sich ein genauer Blick auf die Leistungen, nicht nur auf die Beitragszeile. Wer nur auf den Preis schaut, übersieht oft, wofür er eigentlich bezahlt.

Als Makler sind wir dabei auf Ihrer Seite und nicht auf der des Versicherers, das schreibt der Gesetzgeber in Paragraf 60 VVG so vor. Wir prüfen für Sie, ob ein Wechsel wirklich etwas bringt oder ob die Erhöhung durch die allgemeine Entwicklung der Typ- und Regionalklassen erklärbar ist und ein Wechsel am Grundproblem nichts ändern würde. Für Sie ist das in der Regel kostenfrei, denn die Courtage steckt im Beitrag und würde auch beim Direktabschluss beim Versicherer anfallen.

Wenn Sie Ihre Post vom Versicherer schon vor sich liegen haben oder einfach wissen möchten, woran Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag sind, sprechen Sie uns an, telefonisch, über das Kontaktformular oder persönlich in Berlin. Ein unverbindliches Mandat können Sie jederzeit wieder beenden, das regelt Paragraf 627 BGB, und der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt. Mehr zum Thema finden Sie auch in unserem Bereich für Privatkunden, und wer schnell eine elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle braucht, wird im entsprechenden eVB-Bereich unserer Seite fündig.

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