Pflege: die Lücke, über die kaum jemand spricht
Was ein Pflegeheimplatz wirklich kostet, wer dafür aufkommt und warum auch erwachsene Kinder ins Visier geraten können.
Ein Anruf vom Pflegeheim, die Nachfrage nach dem monatlichen Eigenanteil, und plötzlich steht eine Zahl im Raum, die die Rente der Mutter oder des Vaters bei weitem übersteigt. So beginnt das Thema Pflege für die meisten Familien: nicht als abstrakte Vorsorgeüberlegung, sondern als akute Rechnung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen festen Zuschuss je nach Pflegegrad. Was darüber hinausgeht, also Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und die sogenannten pflegebedingten Eigenanteile, zahlt der Bewohner selbst. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, weil Personal- und Sachkosten in den Einrichtungen gestiegen sind, und es spricht wenig dafür, dass sich das umkehrt. Die Pflegeversicherung war von Anfang an als Teilleistung gedacht, keine Vollversorgung.
Reichen Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, springt das Sozialamt ein und prüft im Gegenzug, ob Angehörige zum Unterhalt herangezogen werden können. Bei Kindern greift diese Pflicht erst oberhalb einer Jahreseinkommensgrenze, darunter bleiben sie außen vor. Wo genau diese Grenze im Einzelfall liegt und wie sie berechnet wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung, die konkrete Prüfung gehört in die Hände eines Anwalts oder Steuerberaters.
Ein Beispiel aus der Praxis: Die Tochter eines Pflegebedürftigen verdient gut, hat selbst eine Familie und ein Haus abzuzahlen. Sobald das Sozialamt Leistungen übernimmt, prüft es routinemäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kinder. Ob und in welcher Höhe am Ende tatsächlich Unterhalt fällig wird, entscheidet sich erst nach dieser Prüfung, aber die Anfrage selbst kommt für viele Familien überraschend.
Genau hier setzt das Pflegetagegeld an, meist der einfachste Einstieg in eine private Ergänzung. Es zahlt einen vereinbarten Betrag pro Tag, abhängig vom Pflegegrad, frei verwendbar für Heimkosten, für die Unterstützung durch Angehörige oder für zusätzliche Betreuung zu Hause. Anders als die Pflegekostenversicherung, die konkrete Rechnungen erstattet, ist das Pflegetagegeld unkompliziert in der Handhabung und im Leistungsfall schnell verfügbar. Wie hoch die sinnvolle Absicherung ausfällt, hängt vom Alter, vom Gesundheitszustand und von der finanziellen Situation der Familie ab und lässt sich pauschal kaum beantworten.
Bei der Auswahl kommt es weniger auf den niedrigsten Beitrag an als auf die Bedingungen im Kleingedruckten, etwa Wartezeiten oder die Definition der Pflegegrade. Als unabhängiger Makler sind wir nach Paragraf 60 Versicherungsvertragsgesetz Sachwalter unserer Kunden, wir vertreten also Sie und nicht den Versicherer, und haften für unsere Beratung. Die Courtage steckt im Beitrag und fällt beim Direktabschluss genauso an, für Sie entstehen in aller Regel keine zusätzlichen Kosten. Das Maklermandat lässt sich jederzeit widerrufen, der Versicherungsvertrag läuft davon unberührt weiter.
Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, was ein Pflegetagegeld für Ihre Situation leisten könnte, finden Sie in unserem Bereich für Privatkunden erste Orientierung. Für ein persönliches Gespräch, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck, erreichen Sie uns über das Kontaktformular. Wir sind seit 1969 in Berlin ansässig, mit fester Adresse und einem Ansprechpartner, der auch im Schadenfall einen Namen hat.
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